Lehrgangsinformationen
Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer - Verkürzte Ausbildung
Befähigungsnachweis nach DGUV 68/308-001
Dieser Lehrgang richtet sich an Fahrer im Bereich Flurförderfahrzeuge und Gabelstapler mit Vorkenntnissen.
Egal ob in Hallen oder unter freiem Himmel, für den Containerumschlag oder als Mitnahme-Gerät: Ohne Gabelstapler läuft im heutigen Güterverkehr fast nichts mehr. Die Bedienung dieser Flurförderfahrzeuge erfordert Können und Geschick, um Sach- oder schlimmstenfalls Personenschäden zu vermeiden – das gilt es zu trainieren.
Die Inhalte dieses Lehrganges entsprechen dem Musterlehrplan aus den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen DGUV 68/308-001.
Wichtig:
Teilnehmer dieses Lehrganges müssen gute Vorkenntnisse im betrieblichen Einsatz von Flurförderfahrzeugen mitbringen. Die letzte regelmäßige Tätigkeit in diesem Bereich sollte nicht länger als zwölf Monate zurückliegen.
Zielgruppe:
Jeder, der gelegentlich oder regelmäßig mit einem Gabelstapler arbeitet.
Lehrgangsvoraussetzungen:
• Mindestalter 18 Jahre
• Körperliche und geistige Eignung
• Vorkenntnisse auf Frontstapler zwingend erforderlich
Ausbildungsinhalte:
• Aufbau und Funktion eines Gabelstaplers
• Antriebsarten
• Standsicherheit
• Allgemeiner Betrieb, Prüfungen
• Verkehrsregeln und Verkehrswege
• Umgang mit Last
• Arten von Last
• Sondereinsätze
• Tägliche Einsatzprüfungen
• Gesetzliche Grundlagen
• Praktische Fahr- & Stapelübungen
• Unfallgeschehen
Leistungen:
• Theoretischer Unterricht
• Praktische Lerneinheiten
• Lernmittel
• Abschlussprüfungen
• Fahrausweis
• Pausenkaffee
Termine:
• Gruppen-, Firmen- und Inhouse-Schulungen auf Anfrage!
Unterrichtszeiten:
08:00 bis 16:30 Uhr
Lehrgangsdauer:
2 Tage
Kompetenz:
Wir stehen mit unserem Namen für über 20 Jahre Erfahrung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Bereich Kraftfahrer und Logistik. Wir sind behördlich als Fahrschule anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001:2008 und zugelassen nach AZAV.
Eine Förderung mittels Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, Arge oder des Jobcenters ist bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen möglich.
Bezüglich der Förderung wenden Sie sich bitte an Ihre Arbeitsagentur, Arge oder an das Jobcenter.