Lehrgangsinformationen
Grundlehrgang Kranführer
LKW-Ladekran
efähigungsnachweis gemäß BGG 921 | Pflichtausbildung nach DGUV Vorschrift 52 „Krane“
Ladekräne spielen im Baustoff- und Holztransport ebenso eine wichtige Rolle wie in der Abschleppbranche, um nur einige Beispiele zu nennen. Aufgrund der komplexen Technik und der gewaltigen Lasten, die mittels Ladekran umgeschlagen werden können, schreibt die berufsgenossenschaftliche Richtlinie „Krane“ (BGV D6) zwingend eine theoretische und praktische Unterweisung mit Befähigungsnachweis für das Bedienpersonal vor.
In diesem Lehrgang vermitteln wir Ihnen das geforderte Basiswissen und weitere wertvolle Erfahrungswerte, um LKW-Ladekrane sachkundig gemäß den Vorgaben der Berufsgenossenschaft bedienen zu können.
Zielgruppe:
• Mitarbeiter auf LKW-Ladekränen
• Abschleppunternehmen
• Bau- und Baunebengewerbe
• Holztransportbetriebe
Lehrgangsvoraussetzungen:
• Mindestalter 18 Jahre
• Körperliche & geistige Eignung
• Führerscheinklasse für das entsprechende Fahrzeug
Ausbildungsinhalte:
• Gesetzliche Grundlagen
• Aufgaben und Pflichten des Kranführers
• Physik und Technik des Krans
• Anschlag- und Lastaufnahmemittel
• Anschlagen verschiedener Ladungsarten
• Anbau und Bedienung eines Hydraulikgreifers
• Praktische Übungen mit dem Ladekran
• Theoretische und praktische Abschlussprüfung
Leistungen:
• Theoretischer Unterricht
• Praktischer Unterricht
• Lernmittel
• Prüfungen
• Befähigungsnachweis
• Pausenkaffee
Abschluss:
Befähigungsnachweis nach BGG 921
Termine:
• Gruppen-, Firmen- und Inhouse-Schulungen auf Anfrage!
Unterrichtszeiten:
08:00 bis 16:30 Uhr
Lehrgangsdauer:
3 Tage
Kompetenz:
Wir stehen mit unserem Namen für über 20 Jahre Erfahrung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Bereich Kraftfahrer und Logistik. Wir sind behördlich als Fahrschule anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001:2008 und zugelassen nach AZAV.
Eine Förderung mittels Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, Arge oder des Jobcenters ist bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen möglich.
Bezüglich der Förderung wenden Sie sich bitte an Ihre Arbeitsagentur, Arge oder an das Jobcenter.