Lehrgangsinformationen
Blickpunkt Fahrer II – Auffrischung 1. Hilfe
Dieser 7-stündige-1-Tageslehrgang ist gemäß BKrFQG als Weiterbildung anerkannt und deckt den Kenntnisbereich 3 der Anlage 1 BKrFQV ab.
Dieser Tageslehrgang rückt den Fahrer selbst in den Mittelpunkt, denn dieser nimmt im heutigen Güter- und Personenverkehrsgeschehen eine immer bedeutendere Rolle ein. Der Fahrer vertritt das Unternehmen als Dienstleister und Repräsentant bei all seinen Tätigkeiten nach außen. Im Kundenkontakt, im Verkehrsgeschehen oder auch im Kontakt mit den unterschiedlichsten Behörden zeigt sich, wer Profi ist und ein vorbildliches und routiniertes Verhalten vorweisen kann.
Um dem vielfältigen Aufgabenspektrum eines Fahrer gerecht zu werden und gleichzeitig den individuellen Wünschen der Unternehmen zu entsprechen, haben wir unsere Lehrgangsreihe „Blickpunkt Fahrer“ entwickelt, welche alle unterschiedlichen Themenschwerpunkte beinhaltet.
Schwerpunkt:
Auffrischung des 1. Hilfe-Lehrganges mit stabiler Seitenlage und Herz-Lungen-Wiederbelebung, welche in praktischen Übungen aufgefrischt und vertieft werden. Im zweiten Teil des Lehrganges geht es um Bekämpfung von Entstehungsbränden, welche an einem Reifenbrand- und Flächenbrandsimulator geübt werden.
Zielgruppe:
Kraftfahrer, die im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig sind.
Lehrgangsvoraussetzungen:
Keine
Ausbildungsinhalte:
• Auffrischung 1. Hilfe
• Verhalten bei Bränden
• Übungen an Brandsimulatoren und Übungslöschern
Leistungen:
• Theoretische Lerneinheiten
• Praktische Übungen
• Lernmittel
• Tagesverpflegung
Termine:
• Gruppen-, Firmen- und Inhouse-Schulungen auf Anfrage!
Unterrichtszeiten:
08:00 bis 16:30 Uhr
Lehrgangsdauer:
1 Tag
Kompetenz:
Wir stehen mit unserem Namen für über 20 Jahre Erfahrung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Bereich Kraftfahrer und Logistik. Wir sind behördlich als Fahrschule anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001:2008 und zugelassen nach AZAV.
Eine Förderung mittels Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, Arge oder des Jobcenters ist bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen möglich.
Bezüglich der Förderung wenden Sie sich bitte an Ihre Arbeitsagentur, Arge oder an das Jobcenter.