Lehrgangsinformationen

Ladungssicherung auf LKW
(Güterverkehr)

Dieser siebenstündige 1-Tages-Lehrgang ist gemäß BKrFQG als Weiterbildung anerkannt und deckt den Kenntnisbereich 1 der Anlage BKrFQV ab.

 

Eine der häufigsten Ursachen für Beanstandungen bei LKW-Kontrollen: Fehlende beziehungsweise unzureichende Ladungssicherung. Vom Zeitverlust und möglichen Strafen durch derartige Kontrollen einmal abgesehen, verursachen Schäden an der Ladung oder am LKW vermeidbare Kosten
– nicht nur für den Fahrer, sondern auch für den Verlader sowie den Halter des Fahrzeuges.
In diesem Lehrgang vermitteln wir die physikalischen, technischen und rechtlichen Grundlagen der Ladungssicherung. Schwerpunkte sind dabei die richtige Lastverteilung auf dem Fahrzeug, die Berechnung der Zurrkräfte und das korrekte Stauen von Stückgütern. Weit verbreitete Irrtümer und Fehleinschätzungen zu den Begriffen Reibung, Trägheit und Beschleunigung sollen dabei ausgeräumt werden.

 


Zielgruppe:
• Kraftfahrer
• Fuhrparkleiter, Versandleiter und alle weiteren Personen, die mit der Be- und Entladung zu tun haben
• Unternehmer und Disponenten

 

Lehrgangsvoraussetzungen:
Keine

 

Ausbildungsinhalte:
• Rechtliche & physikalische Grundlagen
• Wirkung verschiedener Kräfte auf das Fahrzeug
• Lastenverteilungspläne
• Ablauf der Beladung und der Ladungssicherung
• Auswahl verschiedener Hilfsmittel zur Ladungssicherung
• Richtiges Verstauen und Sichern der Ladung
• Transportfreigaben

 

Leistungen:
• Theoretische Lerneinheiten
• Lernmittel
• Tagesverpflegung

 

Termine (Vollzeit):
• Gruppen-, Firmen- und Inhouse-Schulungen auf Anfrage!

 

Unterrichtszeiten:
08:00 bis 16:30 Uhr

 

Lehrgangsdauer:
1 Tag

 

 

 

Kompetenz:
Wir stehen mit unserem Namen für über 20 Jahre Erfahrung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Bereich Kraftfahrer und Logistik. Wir sind behördlich als Fahrschule anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001:2008 und zugelassen nach AZAV.

Eine Förderung mittels Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit, Arge oder des Jobcenters ist bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen möglich.
Bezüglich der Förderung wenden Sie sich bitte an Ihre Arbeitsagentur, Arge oder an das Jobcenter.

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